Einlieferungsbedingungen/Verkaufsbedingungen
Der unterzeichnende Auftraggeber (Einlieferer) erteilt hiermit der Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K.,
Witten den Auftrag, die in dem Versteigerungs-und Verkaufsauftrag aufgeführten Gegenstände auf seine
Rechnung, unter Beachtung der eingetragenen Mindestpreise (Limits) zu versteigern oder freihändig zu
verkaufen. Die Anlieferung und Abholung der Gegenstände zu und von den Geschäftsräumen der Firma Galerie
Groben-Simone Groben e.K., Witten erfolgt durch den Einlieferer.
Der Einlieferer versichert ausdrücklich, dass die eingelieferten Gegenstände in seinem uneingeschränkten
Eigentum ohne versteckte Mängel sind. Ferner frei von Rechten Dritter sind und kein Urheberrecht besteht. Sollte
ein Urheberrecht bestehen, trägt der Einlieferer die Kosten.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche, die gegen den Einlieferer gerichtet sind, beginnt mit der
Übergabe nach Zuschlag oder freihändigem Verkauf. Falls Dritte an den eingelieferten Gegenständen Rechte
geltend machen, ist die Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten berechtigt, die Gegenstände auf
Kosten des Einlieferers zu hinterlegen, diesem zur Verfügung zu stellen oder die Freigabe an den wahren
Berechtigten zu erklären. Die Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten behält sich vor, aus diesem
Grunde vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
Der Einlieferer zahlt eine Provision in Höhe von 20% des Zuschlags- bzw. des Verkaufspreises bei freihändigem
Verkauf, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% auf die Provision an die Firma Galerie Groben-
Simone Groben e.K., Witten. Die Versteigerung oder der freihändige Verkauf erfolgen zu den allgemeinen
Versteigerungsbedingungen der Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten.
Die Einzelheiten der Versteigerung, wie Termin, Vorbesichtigung u.Ä. werden von der Firma Galerie Groben-
Simone Groben e.K., Witten nach freiem, pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Die Firma Galerie Groben-Simone
Groben e.K., Witten ist ermächtigt, nach eigenem Ermessen den Zuschlag zu verweigern oder unter Vorbehalt zu
erteilen, wenn der festgesetzte Limit nicht erreicht wird.
Falls während der Versteigerung kein Zuschlag zustande kommt, ist die Firma Galerie Groben-Simone Groben
e.K., Witten berechtigt, den Verkauf freihändig innerhalb 4 Wochen nach dem Versteigerungstermin zum Limit
durchzuführen.
Der Einlieferer ist an seinen Auftrag bis 8 Wochen nach Versteigerungsschluss gebunden.
Die Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten hat innerhalb von 6 Wochen nach Versteigerung oder
freihändigem Verkauf eine Abrechnung zu erstellen und den Verkaufserlös abzüglich der Provision und evtl.
verauslagter Kosten, auszuzahlen, soweit der Erlös bei der Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten
eingegangen ist. Die Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten haftet dem Einlieferer gegenüber nur mit
dem ihm zustehenden Erlös und erst nach Aushändigung der eingelieferten Gegenstände an den Käufer.
Eingelieferte Gegenstände sind vom Einlieferer auf Verlangen der Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K.,
Witten auf eigene Kosten und Gefahr zurückzunehmen, wenn in einer Versteigerung das Limit nicht erreicht oder
binnen weiterer 4 Wochen ein freihändiger Verkauf zum Limit nicht erfolgt ist oder der Einlieferer den
Verkaufsauftrag zurücknimmt. In diesem Fall ist der Einlieferer verpflichtet, 15% des Limits zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer und evtl. verauslagter Kosten zu zahlen. Kommt der Einlieferer der Aufforderung der
Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten nicht nach, Gegenstände nach schriftlicher Aufforderung mit
Fristsetzung von 2 Wochen abzuholen, ist die Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten H berechtigt,
Lagerhaltungskosten zu berechnen.
Nach einer 4 Wochen Frist Gegenstände in einer Versteigerung oder im freihändigen Verkauf ohne vereinbarte
Limitbindung zu versteigern oder zu veräußern.
Die Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten haftet gegenüber dem Einlieferer für jegliche Schäden an
den eingelieferten Gegenständen bis zum Zeitpunkt des Zuschlages oder freihändigen Verkaufs in Höhe des
Limits; nach erfolgtem Zuschlag, bis zum Zuschlagspreis. Die Haftung der Firma Galerie Groben-Simone Groben
e.K., Witten, ob Verwaltung, Auftrag oder sonstigen Gründen beschränkt sich auf Vorsatz und grob fahrlässiges
Verhalten der Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K., Witten und seiner Erfüllungsgehilfen. Bei Gemälden
und Graphik ist die Haftung Rahmen, Glas usw., ausgeschlossen. Die Firma Galerie Groben-Simone Groben e.K.,
Witten versichert die Gegenstände für die Dauer seiner Obhut gegen Einbruchdiebstahl, Wasser- und
Feuerschäden, sowie einfachen Diebstahl.
Alle Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Witten.